DRK-Schwesternschaft Marburg e.V.

Die DRK-Schwesternschaft Marburg e.V. ist eine starke Gemeinschaft professionell Pflegender, die sich den Grundsätzen des Roten Kreuzes verschrieben haben. Wir sind ein aktiver, demokratischer Verein, der die Tradition schätzt, aber auch moderne und innovative Strukturen fördert und umsetzt.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind wir nicht nur die größte Pflegeorganisation, sondern auch ein kompetenter Partner im Gesundheits- und Sozialwesen. Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von der professionellen Akut- und Langzeitpflege über die Aus- und Fortbildungen in verschiedenen Gesundheits- und Pflegeberufen, Freiwilligendienste, Betreuungslösungen für Jung und Alt bis hin zum Betrieb unseres Altenwohn- und Pflegeheims „Haus am alten Botanischen Garten“. Zudem setzen wir unsere qualifizierten Pflegekräfte über die Mitgliedergestellung auch in Einrichtungen anderer Träger ein.

Wir sind eine weltliche und überkonfessionelle Gemeinschaft unter dem Dach des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Als Teil dieser weltweit größten humanitären Organisation fühlen wir uns den Rotkreuz-Grundsätzen verpflichtet.

Die DRK-Schwesternschaft Marburg e.V. gibt es seit 1919. Damals haben zehn emanzipierte Frauen gemeinsam mit Else von Behring diesen Verein aus dem „Vaterländischen Frauenverein“ gegründet, um es Frauen zu ermöglichen, selbstbestimmt in Pflegeberufen zu arbeiten, ohne ihren Ehemann fragen zu müssen oder Mitglied in einer Ordensgemeinschaft zu werden. Die DRK-Schwesternschaft war und ist also kein Orden, sondern in einer Vereinsstruktur organisiert.

Noch heute ist der Schwerpunkt unseres Arbeitens und unserer Profession die Pflege von kranken, alten und hilfebedürftigen Menschen. Als DRK-Schwesternschaft gehören wir zu 31 DRK-Schwesternschaften, die in ganz Deutschland verteilt und im Verband der Schwesternschaften vom DRK (VdS) zusammengeschlossen sind.

Wir sind Teil der deutschen und damit weltweiten Rot-Kreuz-Familie und somit wesentlicher  Bestandteil der aus dem Rot-Kreuz-Gesetz hervorgehenden humanitären Hilfsorganisation mit dem Auftrag, dem Staat in Krisen- und Kriegszeiten oder bei (Natur-)Katastrophen zur Seite zu stehen.

In unserem Verein DRK-Schwesternschaft Marburg e. V. können alle Menschen Mitglied werden, die eine pflegerische Ausbildung absolvieren oder in der Pflege tätig sind oder zu einer der folgenden Berufsgruppen gehören.

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen
  • Pflegefachfrauen/-männer (m/w/d)
  • Krankenpflegehelfer*innen
  • Altenpfleger*innen
  • Altenpflegehelfer*innen
  • Hebammen/Entbindungspfleger
  • Anästhesie- und Operationstechnische Assistent*innen
  • Pflegehelfer*innen (ungelernt mit Pflegeerfahrung)

Ursprünglich waren wir ein reiner Frauenverein, aber seit 2011 freuen wir uns auch über Männer in der Mitgliedschaft. Darüber hinaus gibt es für Freunde und Unterstützer der Schwesternschaft die Möglichkeit, förderndes Mitglied zu werden.

Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft regeln die Satzung und die Mitgliederordnung. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ohne Rücksicht auf religiöses Bekenntnis, Herkunft und politische Anschauung.

Unsere Mitglieder sind sowohl in eigenen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen der DRK-Schwesternschaft tätig als auch über die Mitgliedergestellung in Einrichtungen anderer Träger. Gestellungsverträge sind nach EU-Rechtsprechung Personaldienstleistungsverträge im Rahmen gemeinwohlorientierter Arbeit. So unterliegen die Mitglieder der Schwesternschaften zwar dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; allerdings sind sie aufgrund des Rot-Kreuz-Gesetzes als Teil des Nationalen Katastrophenschutzes von der Maximal-Gestellung von 18 Monaten ausgenommen. Sie dürfen also dauerhaft in einem Einsatzfeld eingesetzt bleiben.

Im Gestellungsfeld werden Rotkreuzschwestern und -pfleger genauso vergütet wie die angestellten Mitarbeiter*innen; sie haben zudem die gleichen sozialrechtlichen Ansprüche. Es besteht aber keine direkte arbeitsvertragliche Bindung an die Einsatzstelle. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Mitglied und der Schwesternschaft richtet sich nach der Satzung und der Mitgliederordnung. Diese ergänzen den AÜG-Vertrag; es besteht eine Mitgliedschaft und kein Arbeitsverhältnis. Wir verstehen uns als die berufliche Heimat unserer Mitglieder; das jeweilige Einsatzfeld ist der Arbeitsplatz, die Arbeitgeberfunktion übernimmt die Schwesternschaft.

Aufgrund der vereinsrechtlichen Struktur und der Satzung der DRK-Schwesternschaft gehen die Rechte unserer Mitglieder über die „normaler Angestellter“ hinaus: Neben den weitreichenden Mitbestimmungsmöglichkeiten im Verein (wir wählen unseren Vorstand und unsere Oberin) genießen sie nach dem Einführungsjahr eine hohe berufliche Sicherheit, individuelle Beratung in beruflichen und persönlichen Fragen, vielfältige berufliche und persönliche Fort- und Weiterbildungsangebote, Alterszusatzversorgung, Berufshaftpflichtversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über sechs Monate, günstige Einkaufsmöglichkeiten und vieles mehr. Daneben ermöglicht die Mitgliedschaft einen unkomplizierten Wechsel des Einsatzes innerhalb der Gestellungsfelder und über das Netzwerk deutschlandweit.

Aktuelles

IMMER AUF DEM NEUSTEN STAND!

Hier finden Sie Neuigkeiten und Informationen rund um unsere Arbeit und unser Engagement in der Gesundheitsversorgung. Unsere Schwesternschaft ist bestrebt, innovative Lösungen zu finden und neue Herausforderungen anzunehmen,  um die bestmögliche Pflege und Unterstützung für unsere Patienten zu gewährleisten. 
In diesem Bereich werden wir Sie regelmäßig über unsere neuesten Aktivitäten und Initiativen auf dem Laufenden halten.

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Sieben Grundsätze

Die sieben Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung „Menschlichkeit – Unparteilichkeit – Neutralität – Unabhängigkeit – Freiwilligkeit – Einheit – Universalität“ wurden von der 20. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Diese bilden das Leitbild des Deutschen Roten Kreuzes und sind auch die Basis unserer eigenen „Berufsethnischen Grundsätze“. Diese dienen der Entwicklung und Festigung des beruflichen Selbstverständnisses und geben zugleich Orientierung für das Miteinander in der Gemeinschaft. Vor allem aber sind sie auch immer eine Argumentationshilfe in ethischen Grenzsituationen. Außerdem bilden diese Grundätze für unsere Mitglieder das ethische Fundament ihres beruflichen Handelns und dienen als verbindende Komponente im beruflichen Alltag sowie im allgemeinen Berufsverständnis.

1.
Menschlichkeit

Wir dienen dem Menschen, aber keinem System

Das Rote Kreuz bemüht sich mit seinen internationalen und nationalen Möglichkeiten, menschliches Leid überall, wo es auftritt, zu verhüten und zu erleichtern – entstanden aus dem Wunsche, ohne Unterschied Verwundeten auf dem Schlachtfeld Hilfe zu bringen.

Ziel ist es, Leben und Gesundheit zu schützen   >>

Wir dienen dem Menschen, aber keinem System

Das Rote Kreuz bemüht sich mit seinen internationalen und nationalen Möglichkeiten, menschliches Leid überall, wo es auftritt, zu verhüten und zu erleichtern – entstanden aus dem Wunsche, ohne Unterschied Verwundeten auf dem Schlachtfeld Hilfe zu bringen.

Ziel ist es, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Ehrfurcht vor dem Menschen zu gewährleisten. Es fördert die gegenseitige Verständigung, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden zwischen allen Völkern.

2.
Unparteilichkeit

Wir versorgen das Opfer, aber genauso den Täter

Das Rote Kreuz macht keine Unterscheidung nach Nationalität, Rasse, religiösen Bekenntnissen, Klassen oder politischen Meinungen. Es ist nur bemüht, Leiden zu lindern, wobei es den dringendsten Fällen den Vorrang gibt, egal ob Opfer oder Täter.

Wir versorgen das Opfer, aber genauso den Täter

Das Rote Kreuz macht keine Unterscheidung nach Nationalität, Rasse, religiösen Bekenntnissen, Klassen oder politischen Meinungen. Es ist nur bemüht, Leiden zu lindern, wobei es den dringendsten Fällen den Vorrang gibt, egal ob Opfer oder Täter.

3.
Neutralität

Wir ergreifen die Initiative, aber niemals Partei

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, ergreift das Rote Kreuz nicht Partei bei Feindseligkeiten und beteiligt sich nicht an Auseinandersetzungen politischer, rassischer, religiöser oder ideologischer Natur.

Wir ergreifen die Initiative, aber niemals Partei

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, ergreift das Rote Kreuz nicht Partei bei Feindseligkeiten und beteiligt sich nicht an Auseinandersetzungen politischer, rassischer, religiöser oder ideologischer Natur.

4.
Unabhängigkeit

Wir gehorchen der Not, aber nicht dem König

Das Rote Kreuz ist unabhängig. Die nationalen Gesellschaften müssen, wenn sie auch Helfer ihrer Regierungen bei deren humanitären Diensten sind und den Gesetzen ihrer Länder unterstehen, dennoch ihre Selbständigkeit aufrecht erhalten, so dass sie zu jeder Zeit in der Lage sind, in Übereinstimmung mit den   >>

Wir gehorchen der Not, aber nicht dem König

Das Rote Kreuz ist unabhängig. Die nationalen Gesellschaften müssen, wenn sie auch Helfer ihrer Regierungen bei deren humanitären Diensten sind und den Gesetzen ihrer Länder unterstehen, dennoch ihre Selbständigkeit aufrecht erhalten, so dass sie zu jeder Zeit in der Lage sind, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Roten Kreuzes zu handeln.

5.
Freiwilligkeit

Wir arbeiten rund um die Uhr, aber nie in die eigene Tasche

Das Rote Kreuz ist eine freiwillige und uneigennützige Organisation zur Hilfeleistung.

Wir arbeiten rund um die Uhr, aber nie in die eigene Tasche

Das Rote Kreuz ist eine freiwillige und uneigennützige Organisation zur Hilfeleistung.

6.
Einheit

Wir haben viele Talente, aber nur eine Idee

Es kann in jedem Land nur eine Rotkreuz-Gesellschaft geben. Sie muss allen offenstehen. Sie muss ihre humanitäre Arbeit im ganzen Landesgebiet durchführen.

Wir haben viele Talente, aber nur eine Idee

Es kann in jedem Land nur eine Rotkreuz-Gesellschaft geben. Sie muss allen offenstehen. Sie muss ihre humanitäre Arbeit im ganzen Landesgebiet durchführen.

7.
Universalität

Wir achten Nationen, aber keine Grenzen

Das Rote Kreuz ist eine weltweite Einrichtung. Alle Gesellschaften haben die gleichen Rechte und die gleiche Verantwortung und Verpflichtung, einander zu helfen.

Wir achten Nationen, aber keine Grenzen

Das Rote Kreuz ist eine weltweite Einrichtung. Alle Gesellschaften haben die gleichen Rechte und die gleiche Verantwortung und Verpflichtung, einander zu helfen.

DRK-Schwesternschaft Marburg e.V.

Hier eine kleine Übersicht unserer umfangreichen Tätigkeitsbereiche.

Wir sind das Original. Wir sind einzigartig.

Mitglied zu sein bedeutet mehr als einen Pflegeberuf auszuüben. Sie als Mitglied sind das Herzstück unserer DRK-Schwesternschaft. Sie sind es, die jeden Tag nach unseren Berufsethischen Grundsätzen leben und arbeiten. Ihnen ist es zu verdanken, dass pflegebedürftige Menschen gut versorgt und gepflegt werden.

Sie können das Zeichen des Roten Kreuzes mit Stolz tragen.

In unserem starken Netzwerk unterstützen wir uns gegenseitig und sind füreinander da. Greifen auch Sie auf das umfängliche Wissen und die jahrelange Erfahrung der mehr als 1000 Mitglieder, Mitarbeitenden und Freiwilligendienstleistenden der DRK-Schwesternschaft Marburg zurück!

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