Dienstrad-Leasing

Die DRK-Schwesternschaft Marburg bietet den meisten ihrer Mitglieder und Mitarbeitenden die Möglichkeit, günstig ein Dienstfahrrad zu leasen. Zusätzlich kann auch ein zweites Rad für einen Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand geleast werden.

Egal ob klassisches Fahrrad oder E-Bike (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) – jeder kann sich sein individuelles Wunschrad auswählen. Das Rad kann sowohl für den Weg zur Arbeit als auch im privaten Bereich genutzt werden. Die Leasingkosten werden als Gehaltsumwandlung monatlich vom Bruttogehalt abgezogen – dadurch entsteht dem Mitarbeitenden ein steuerlicher Vorteil, denn das steuerpflichtige Brutto sinkt.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Leasing ist deutlich günstiger als der Direktkauf.
  • Beim Bikeleasing-Service gibt es keine Marken-, Modell- oder Händlerbindung.
  • Das Leasing ist für Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h) mit einer unverbindlichen Preisempfehlung bis 7.000,- Euro möglich.
  • Auch in der Freizeit können Sie das Dienstrad uneingeschränkt nutzen.
  • Das Rad ist abgesichert gegen (Teile-)Diebstahl, Material- und Produktionsfehler, Unfallschäden, unsachgemäße Handhabung und Vandalismus.
  • Mehr Fitness und Gesundheit; keine Staus, keine Parkplatzsuche; persönlicher Beitrag zum Umweltschutz.

So einfach geht’s:

Sie suchen sich einfach das gewünschte E-Bike oder Fahrrad bei Ihrem regionalen Händler aus. Der Fachhändler stellt dann eine Anfrage an unseren Leasing-Partner „Bikeleasing“ (www.bikeleasing.de), bei dem wir als Arbeitgeber bereits registriert sind. Dieser kümmert sich dann darum, dass Sie schnell auf Ihr Dienstrad umsatteln können.

Fragen:

Warum ist ein Bikeleasing-Rad günstiger als der Direktkauf?

Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen, die sich aus der sogenannten Dienstwagen-Regelung ergeben. Beim Bikeleasing ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt das Rad dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für ein Dienstrad, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für ihn selbst und auch für den Arbeitgeber. Dabei wird der sogenannte geldwerte Vorteil für das Dienstfahrzeug (1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers) wieder dem zu versteuernden Gehalt hinzugefügt. Durch das geringere zu versteuernde Einkommen sinken auch die Sozialversicherungsbeiträge und damit auch entsprechende Leistungen um einen geringen Anteil (z. B. in der Altersrente).

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Der Begriff Gehaltsumwandlung ist eine Abwandlung des Begriffs Entgeltumwandlung. Hierbei erklärt sich der Mitarbeitende bereit, die Summe X seines vertraglich geregelten Gehalts als Sachbezug (z. B. Dienstrad) über einen definierten Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten. Da der Sachlohn für die Überlassung des Dienstrades nicht mit der kompletten Leasingrate zu versteuern ist, sondern pauschal über die sogenannte Dienstwagen-Regelung versteuert wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil. Dieser macht die Umwandlung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber attraktiv. Durch die Gehaltsumwandlung spart der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein.

Weitere Fragen beantwortet unser Leasing-Partner auf seiner Homepage: www.bikeleasing.de/faq. Dort finden Sie auch einen Leasing-Rechner für die Berechnung Ihres individuellen Kostenvorteils