Dabei waren auch die Rotkreuzschwestern Thema. Im Protokoll heißt es dazu: „Der Koalitionsausschuss einigt sich darauf, für Rotkreuz-Schwestern im DRK-Gesetz eine Ausnahme von der Höchstüberlassungsdauer nach dem AÜG zu verankern“.
Damit ist der Weg des Gesetzgebungsprozesses in Bundestag und Bundesrat eröffnet.
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