FAQ - alle Antworten zum Rechtsstatus der Rotkreuzschwester und der Mitgliedschaft

Was hat das Bundesarbeitsgericht am 21.2.2017 entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.2.2017 entschieden, dass die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auch auf die Gestellung von DRK-Schwestern anwendbar sind.

Falle ich als Mitglied der DRK Schwesternschaft Marburg unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts am 21.2.2017 fallen alle Rotkreuzschwestern und –pfleger, die bei Gestellungsvertragspartnern der DRK Schwesternschaften eingesetzt sind, unter die Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Ab wann tritt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft?

Die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes tritt zum 1.4.2017 in Kraft.

Was bedeutet „ ich bin bei einem Gestellungsvertragspartner der DRK Schwesternschaft Marburg e.V. eingesetzt“?

Sie sind Mitglied der DRK Schwesternschaft. Die DRK Schwesternschaft hat einen Gestellungsvertrag z.B. mit dem Krankenhaus, in dem Sie arbeiten, abgeschlossen. Die DRK Schwesternschaft setzt Sie – gemäß Absprache mit Ihnen und dem Gestellungsvertragspartner - als hauptberuflich tätiges Mitglied bei diesem Gestellungsvertragspartner ein. Als eingesetztes Mitglied haben Sie damit keine direkte arbeitsvertragliche Bindung an Ihre Einsatzstelle.

Nach der BAG Entscheidung am 21.2.2017 handelt es sich bei der Gestellung von Mitgliedern um eine Form der Arbeitnehmerüberlassung. Daher sind die Regelungen des AÜG auch auf die Gestellung von DRK-Schwestern anzuwenden. Aus diesem Grund haben Sie die Niederschrift der wesentlichen Beschäftigungsbedingungen gemäß § 11 AÜG erhalten.

Was bedeutet die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für meine aktuelle Tätigkeit beim Gestellungsvertragspartner der DRK Schwesternschaft?

  • In Ihrem Arbeitsalltag ändert sich NICHTS
  • An den Bedingungen Ihres Einsatzes ändert sich NICHTS
  • An der Sicherheit Ihres Einsatzes ändert sich NICHTS
  • Unsere Gestellungsvertragspartner werden die Zusammenarbeit mit der DRK-Schwesternschaft Marburg unverändert fortsetzen.

Welche Bedeutung hat die „Niederschrift der wesentlichen Beschäftigungsbedingungen gemäß § 11 AÜG“?

Die Niederschrift legt die wesentlichen Punkte der Arbeitsbedingungen schriftlich nieder und muss von Ihnen als Mitglied schriftlich zur Kenntnis genommen werden. Wir bitten Sie ein Exemplar der Niederschrift umgehend unterschrieben an uns zurück zu senden.

Was bedeutet das für meine Mitgliedschaft bei der DRK Schwesternschaft Marburg?

Sie bleiben weiterhin Mitglied der DRK Schwesternschaft Marburg und haben den Anspruch auf die Vorteile der Mitgliedschaft. Die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Schwesternschaft richtet sich weiterhin nach der Satzung und der Mitgliederordnung der DRK Schwesternschaft. Es besteht weiterhin eine Mitgliedschaft und kein Arbeitsverhältnis.

Was bedeutet es ein Mitglied in der DRK Schwesternschaft zu sein?

  • Zur größten Hilfsorganisation der Welt zu gehören,
  • die Entwicklung der DRK-Schwesternschaft Marburg aktiv mitzugestalten,
  • sich mit dem Pflegeberuf und seinen berufsethischen Fragen intensiv zu befassen,
  • Verantwortung für Patienten und Bewohner zu übernehmen,
  • in einer Gemeinschaft über den Berufsalltag hinaus zu wirken.

Welche Vorteile hat meine Mitgliedschaft bei der DRK Schwesternschaft Marburg?

Die DRK Schwesternschaft Marburg bietet Ihnen u.a.:

  • individuelle Beratung in beruflichen und persönlichen Fragen,
  • vielfältige berufliche und persönliche Fort- und Weiterbildungsangebote,
  • Alterszusatzversorgung durch die Pensionskasse des Deutschen Roten Kreuzes VaG ohne Eigenbeteiligung, www.pensionskasse-drk.de
  • Leistungspaket „INLAND oder AUSLANDplus“ des DRK Flugdienstes, www.drkflugdienst.de
  • Berufshaftpflichtversicherung,
  • familienfreundliche Einsatzmöglichkeiten während der Elternzeit,
  • freiwillige internationale Einsätzen im Rahmen der Auslands- und Katastrophenhilfe des Roten Kreuzes sowie die Teilnahme an den vorbereitenden Seminaren,
  • unkomplizierter Wechsel des Einsatzes innerhalb der Gestellungsfelder der DRK Schwesternschaft Marburg,
  • bundesweiter Einsatz oder Wechsel in die anderen Rotkreuz-Schwesternschaften,
  • verschiedene private Versicherungen zu besonders günstigen Konditionen,
  • günstige Einkaufsmöglichkeiten über die Rahmenverträge des Deutschen Roten Kreuzes drk.mitarbeitervorteile.de,
  • Einbindung in die Gemeinschaft nach Beendigung der Berufstätigkeit und während der Elternzeit

Wofür wird der Abzug für satzungsgemäße Zwecke verwendet?

Mit Ihrem Beitrag unterstützen und ermöglichen Sie nachhaltig die gesamte Arbeit der DRK Schwesternschaft Marburg.

Darunter fallen u.a. folgende Themenbereiche:

  • Förderung der Mitglieder im Rahmen der beruflichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen sowie der beruflichen Weiterentwicklung
  • individuelle Einzelberatung der Mitglieder in beruflichen und persönlichen Fragestellungen
  • Durchführung von Projekten und Weiterentwicklung neuer Versorgungs- und Betreuungsmodelle in der Pflege
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Feierlichkeiten, z.B., Mitgliedertag, Schwesternfeste, etc.
  • Versicherung der Mitglieder, z.B. Berufshaftpflichtversicherung, Flugrückholdienst,…
  • Berufspolitische Vertretung und Unterstützung der Arbeit des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. als dem Fachverband für professionelle Pflege innerhalb des DRK (Verbandsbeitrag),
  • Spezielle Förderung und Vertretung berufstätiger Frauen

Welche Rolle spielen die Rotkreuzschwestern im Rahmen der Nationalen Hilfsgesellschaft des Deutschen Roten Kreuzes?

Die 25.000 Rotkreuzschwestern der 33 Rotkreuzschwesternschaften sind als hauptberuflich tätige Mitglieder der DRK/BRK-Schwesternschaften Teil der Nationalen Hilfsgesellschaft Deutsches Roten Kreuzes. Durch Anerkennung des Deutschen Roten Kreuzes als Nationale Hilfsgesellschaft hat die Bundesrepublik Deutschland in einem öffentlich-Rechtlichen Hoheitsakt im Jahr 1952 dem Deutschen Roten Kreuz das noch heute gültige Mandat erteilt, eine stets einsatzfähige Organisation vorzuhalten, mit der es die ihm obliegenden Aufgaben als Nationale Hilfsgesellschaft wirksam erfüllen kann.

Die Aufgaben der Nationalen Hilfsgesellschaft ergeben sich aus dem humanitären Völkerrecht, namentlich der Genfer Konventionen, sowie aus dem sich auf die Genfer Konventionen beziehenden DRK-Gesetz, aktuell in der Fassung vom 5. Dezember 2008.

Auf dieser Rechtsgrundlage sind der Nationalen Hilfsgesellschaft Deutsches Rotes Kreuz und deren Gliederungen inklusive der Rotkreuzschwesternschaften verbindliche Aufgaben für den Alltag, den Krisenfall sowie den bewaffneten Konfliktfall zu gewiesen.