Anpassungslehrgang
Sie kommen aus dem Ausland und haben in Ihrer Heimat eine Krankenpflegeausbildung oder ein Pflegestudium absolviert? Dann können Sie diese Ausbildung nach Vorgabe des Regierungspräsidiums in Darmstadt in Deutschland anerkennen lassen.
Begleitet von den pädagogischen Fachkräften und Pflegelehrer:innen der DRK-Schwesternschaft Marburg können Sie dazu einen Anpassungslehrgang absolvieren.
Nach einem erfolgreichen Abschluss besteht die Möglichkeit, Mitglied der DRK-Schwesternschaft zu werden. Das bedeutet, dass wir für die Absolvent:innen eine Stelle suchen, sodass der Einsatz als Pflegekraft bei einem unserer Gestellungspartner erfolgt, beispielsweise am UKGM mit Standort Marburg.
Lehrgangsinhalte
- Kennenlernen des deutschen Gesundheitssystems
- die Organisation einer Station in einem Krankenhaus der Maximalversorgung erleben
- das im Ausland erworbene Pflegeverständnis an die deutschen Gegebenheiten anpassen
- in Deutschland übliche Pflegetechniken einüben
- Sicherheit im Erstellen und Anwenden der Pflegeplanung entwickeln
- die eigenen Sprachkenntnisse verbessern und mindestens das Sprachniveau B1 erreichen
- Weiterentwicklung der medizinischen Fachsprache
- prüfungsvorbereitendes Beratungsgespräch mit einem/einer Pflegepädagog:in
Wissenswert
Der Anpassungslehrgang dauert zwischen 6 und 18 Monate und kann auch im Teilzeiteinsatz absolviert werden. Zudem ist es Frauen in der Familienphase möglich, individuelle Dienstzeiten abzustimmen.
Die theoretische Vorbereitung auf das Abschlusskolloquium (Prüfungsgespräch) erfolgt in Kooperation mit der Elisabeth von Thüringen-Akademie für Gesundheitsberufe.
Der praktische Einsatz findet in unterschiedlichen Bereichen des UKGM am Standort Marburg statt.
Dieser Lehrgang ist in den Bundesfreiwilligendienst der DRK-Schwesternschaft Marburg eingebunden. Dadurch sind die Pflegekräfte im Anpassungslehrgang sozialversichert und bekommen eine Aufwandsentschädigung von monatlich bis zu 480 Euro sowie eine pädagogische Begleitung. Außerdem wird durch den Bundesfreiwilligendienst sichergestellt, dass die Freiwilligen im Anpassungszeitraum nicht als Pflegefachkräfte eingesetzt werden, somit als Lernende praktische Hilfstätigkeit durchführen.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Pflegeausbildung oder Pflegestudium im Ausland