„Das AÜG in der nunmehr vorliegenden Form wird für die 33 DRK-Schwesternschaften und ihre 25.000 Mitglieder von enormer Bedeutung werden, sollte das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Arbeitnehmerstatus von Rotkreuzschwestern in seiner Entscheidung feststellen“, erklärt Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer.
Ferner wäre das DRK als Nationale Hilfsgesellschaft in seiner Einsatzfähigkeit damit zukünftig stark eingeschränkt. Auch DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters zeigte sich am Rande der heutigen DRK-Bundesversammlung enttäuscht über den Ausgang der Bundesratsdebatte und appellierte erneut an die Politik, den Einsatz von Rotkreuzschwestern „zum Wohle der Menschen“ durch eine Ausnahmereglung im AÜG zu verankern.