Ausbildung Krankenpflegehilfe (KPH)

Der nächste KPH-Kurs startet am 1. August 2024!

Die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe vermittelt die fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen, die für die Pflege und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften erforderlich sind. Als examinierte:r Krankenpflegehelfer:in kannst du in der stationären und ambulanten Altenhilfe sowie in der ambulanten Krankenpflege eingesetzt werden.

Allgemeine Informationen

Seit November 2003 bietet die DRK-Schwesternschaft Marburg e.V. in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH die Ausbildung zum/zur Krankenpflegehelfer:in (KPH) an. Die theoretische Ausbildung findet an der Else von Behring Schule der DRK-Schwesternschaft im Blockunterricht statt, während du deine praktischen Fähigkeiten durch Einsätze im Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Marburg erwirbst. Darüber hinaus bestehen weitere Kooperationsverträge mit umliegenden Krankenhäusern.

Die Ausbildung dauert ein Jahr. Sie ist staatlich anerkannt und wird über das Hessische Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG vom 21. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2009) geregelt.

Nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildungszeit und der staatlichen Prüfung wird die “Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer:in“ erteilt.

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Deutscher Schulabschluss oder in Deutschland anerkannter Schulabschluss
  • B2 Sprachzertifikat
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Vollendung des 17. Lebensjahres wird empfohlen

Marcus Sichtig
Else von Behring Schule
Leitung Abteilung Krankenpflegehilfe-Ausbildung

Telefon: +49 (0) 6421 - 6003 338
Telefax: +49 (0) 6421 - 6003 142
Email: m.sichtig@drk-schwesternschaft-marburg.de

 

 

Theoretischer Unterricht: mindestens 700 Stunden

  • Pflegefachlicher und pflegepraktischer Lernbereich
  • Gesundheit und Krankheit als Prozess
  • Krankenpflegehilfe als Beruf
  • Rechtliche und Institutionelle Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit

Praktische Ausbildung: mindestens 900 Stunden in den Bereichen

  • Konservativer Fachbereich
  • Operativer Fachbereich
  • Ambulante Pflege

In der KPH-Ausbildung lernst du die pflegerischen und organisatorischen Tätigkeiten zur Unterstützung

  • Fachlich korrekte Umsetzung  der Körperpflege und allgemeinen Grundpflege
  • Durchführung der Krankenbeobachtung und Weitergabe an das Pflegefachpersonal
  • Pflegeorientierte Beobachtung der Patienten und Weitergabe an das Pflegefachpersonal
  • Umgang mit Pflegehilfsmitteln
  • Übernahme von Aufgaben innerhalb des Pflegeprozesses
  • Transportdienste, Botengänge und Patientenbegleitung
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigungs-, Ordnungs- und Auffüllarbeiten im Pflegebereich

Die Ausbildung und Prüfung zur Krankenpflegehilfe unterliegt dem Hessischen Krankenpfleghilfegesetz (HKPHG vom 21. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2009) und der Hessischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Krankenpflegehilfe (HKPHAPrO, Stand 2004).

Deine vollständige Bewerbung enthält:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf
  • Fotokopie des Schulabschlusszeugnisses und ggfs. Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Praktikumsnachweis (falls bereits erfolgt)

Online Bewerbung

„Bewerbung KPH-Ausbildung“

Hessisches Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG) vom 21. September 2004

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KrPflHGHEpP4

HINWEIS:

Für den Ausbildungsgang Krankenpflegehilfe besteht grundsätzlich die Möglichkeit
einer Förderung durch die Agentur für Arbeit und/oder das Jobcenter nach SGB III