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... Juli 2010
Aktuelles
1. DRK-Pflegesymposium in Berlin
Am 22. September veranstaltet der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. in Kooperation mit dem DRK-Generalsekretariat das 1. DRK-Pflegesymposium in Berlin. Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat sein Kommen zugesagt und einen 30-minütigen Vortrag zu dem Thema "Pflege sichern: Herausforderungen für die Politik" halten. Im weiteren Verlauf werden drei Themenblöcke behandelt. Die Schwerpunkte sind:
Themenblock I:
- Neue Aufgaben - Neue Anforderungen: Pflegebildung neu entwickeln
Themenblock II:
- Neue Anforderungen - Neue Bedingungen: Rahmenbedingungen neu entwickeln
Themenblock III:
- Neue Bedingungen - Neue Qualität: Selbstbestimmung und Lebensfreude in der Pflegesituation
Das Pflegesymposium ist kostenfrei. Verbindliche Anmeldungen sind bis zum 13. August 2010 möglich.
Anmeldung:
DRK-Generalsekretariat
Frau Umlauft
Fax: 030 85404486
eMail: umlaufta@drk.de
Auslandsarbeit
DRK: Sechs Monate nach Haiti-Erdbeben
Knapp sechs Monate nach dem Erdbeben auf Haiti am 12. Januar 2010 zieht das DRK eine gemischte Bilanz. Die Arbeit im mobilen Rotkreuz-Hospital mit einem 300köpfigen Team aus internationalen Experten und lokalen Kräften hat die Versorgung von bisher über 40.000 Patienten erfolgreich gesichert. Zudem stimmte der haitianische Gesundheitsminister der Übernahme eines halb zerstörten Krankenhauses in der Nähe zu, damit das Zelt-Hospital seine Arbeit in festen Gebäuden und Neubauten fortsetzen kann. Der Wiederaufbau verläuft dagegen schleppend.
Insgesamt haben in Haiti 18 Rotkreuzschwestern in 20 Einsätzen dazu beigetragen, dass die medizinischen Versorgung der haitianischen Bevölkerung sichergestellt werden konnte.
Wir danken den DRK-Schwesternschaften, dass sie den Einsatz in Haiti ermöglicht haben. Unseren Rotkreuzschwestern im Einsatz gilt unserer besonderer Dank und unsere Anerkennung.
Gesundheits- und Sozialpolitik
Änderung wehr- und zivildienstrechtliche Vorschriften
In der letzten Sitzung des Bundesrates, 9. Juli 2010, haben die Länder das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 beschlossen. Damit verkürzt sich der Grundwehrdienst von neun auf sechs Monate. Die Bestimmung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten.
Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes, der an den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst angelehnt ist.
Im Rahmen einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass sich die Verkürzung des Zivildienstes unmittelbar auf die soziale Infrastruktur in den Ländern auswirkt. Er fordert daher eine generelle Anhebung der Mittel für die Jugendfreiwilligendienste. Zudem solle die Bundesregierung bei weiteren Überlegungen zur Reform des Wehrdienstes deren Auswirkungen auf den Zivildienst maßgeblich berücksichtigen und die Länder bei gesetzlichen Vorhaben dieser Bedeutung künftig frühzeitiger beteiligen. Über die Auswirkung des Gesetzes auf die soziale Infrastruktur soll die Bundesregierung dem Bundesrat bis zum 30. Dezember 2012 einen Bericht vorlegen.
» Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 - Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
(Haben Sie Fragen zum "Verbandsticker" - Wenden Sie sich bitte an Christiane Thöne, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, c.thoene@drk-schwesternschaft-marburg.de)
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