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Aktuelles - Details

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... April 2010

Gesundheits- und Sozialpolitik

Hessischer Pflegemonitor veröffentlicht

Am 23. März 2010 wurde der Hessische Pflegemonitor vom Hessischen Sozialministerium veröffentlicht. Der Hessische Pflegemonitor bietet verlässliche aktuelle sowie prognostische Informationen über die Situation der Pflegekräfte in Hessen in der Kranken- und Altenpflege. Auf der Grundlage der Analyse der Situation für Gesamthessen können eine vorausschauende Entwicklung des Pflegekräfteangebotes vorgenommen und somit zukünftige Engpässe vermieden werden. Ferner können frühzeitig veränderte Anforderungen an die Qualifizierung und Beschäftigung erkannt und mit entsprechender Aus-, Fort- und Weiterbildung adäquat reagiert werden.

Der Hessische Pflegemonitor wurde vom Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) und dem Forschungszentrum Informatik (FZI) im Auftrag des Hessischen Sozialministeriums entwickelt. Neben Informationen über den aktuellen Pflegekräftebedarf und das verfügbare Angebot werden kontinuierlich kurz- und mittelfristig erwartbare Entwicklungen in der Pflege abgebildet.
Der Hessische Pflegemonitor ist in fünf Bereiche aufgeteilt:

1. Ergebnisse im Überblick
2. Beschäftigungsstand
3. Arbeitsmarkt
4. Aus- und Weiterbildung
5. Zukünftiger Bedarf an Pflegefachkräften in der Altenhilfe

» Pressemitteilung
» Hessischer Pflegemonitor 

Berufspolitik

Pflegekommission einigt sich auf einen Pflegemindestlohn

Am 25. März 2010 hat sich die Pflegekommission, die im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gegründet wurde, auf eine Empfehlung zum Erlass eines Mindestlohns in der Pflegebranche geeinigt. Ab Juli soll  im Westen eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gelten, in Ostdeutschland soll es mindestens 7,50 Euro pro Stunde geben. Die Bestätigung durch das Kabinett steht noch aus.

Ab 1. Januar 2012 sowie am 1. Juli 2013 soll sich der beschlossene Mindestlohn um jeweils 25 Cent erhöhen. Für Beschäftigte, die jetzt bereits einen höheren Tariflohn bekommen, ändert sich nichts.

Der Pflegemindestlohn soll nach dem Willen der Kommission für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile gelten, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Er soll gültig sein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen, nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. In der Pflegebranche arbeiten rund 810.000 Menschen, davon etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität).

» Pressemitteilung 
» Informationen für die Presse
» Mitglieder der Pflegekommission

Sonstiges | 26.04.2010

 

Kontakt

Christiane Thöne - Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Christiane Thöne

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: +49 (0) 6421 . 6003 177
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