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Pflegereform: Verordnen von Hilfs- und Verbandsmitteln durch Pflegefachkräfte umstritten
In Artikel 6 sieht der Gesetzentwurf zur Pflegereform vor, dass Pflegefachkräfte künftig zunächst modellhaft auch Tätigkeiten ausüben können sollen, die bislang Ärzten vorbehalten waren, z. B. das Verordnen von Pflegehilfsmitteln. Während der Deutsche Pflegerat (DPR) dies begrüßt, sehen Ärzteverbände die Qualität der medizinischen Versorgung in Gefahr.
In den Anhörungen im Bundestags-Gesundheitsausschuss zur Pflegereform unterstützte der DPR die Pläne der Regierung, es Angehörigen der Pflegeberufe zu ermöglichen, Pflegehilfsmittel und Verbandsmittel zu verordnen. Ein Pfleger, der etwa chronische Wunden behandelt, müsse auch das entsprechende Verbandsmaterial auswählen können, argumentierte DPR-Vizepräsident Franz Wagner. Dieses Vorgehen hatte auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfohlen. Bedenken äußerten dagegen Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Laut Gesetzentwurf soll es u. a. auch Modelle geben, in denen die Pflegeberufe - anders als bisher - in beschränktem Umfang die Heilkunde ausüben dürfen.
Der DPR kritisierte, es gebe bislang eine Reihe von Versorgungsfragen, bei denen das Prinzip der Delegation eine effektive und effiziente Pflege erschwere. Es sei deshalb wichtig zu klären, ob und wie mit erweiterten Aufgaben der Pflegenden die Versorgung verbessert werden könne. International sei es üblich, dass Pflegefachkräfte auch heilkundlich tätig sein dürfen. Es könne nicht sein, dass das Grundprinzip des Arztvorbehalts höher bewertet werde als die Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit.
Die BÄK und die KBV betonten hingegen, bei der Öffnung des Arztvorbehalts in der medizinischen Versorgung handele es sich "um eine gesundheitspolitisch, gesundheitsökonomisch und vor allem medizinisch fragwürdige Entscheidung". Dafür bestehe weder Notwendigkeit noch werde damit der Fortbestand der Qualität der medizinischen Versorgung gesichert.
Die organisierte Ärzteschaft schlägt Modellvorhaben vor, in denen das ärztliche Delegieren bestimmter Tätigkeiten auf medizinische Fachangestellte zunächst erprobt werden soll. Zudem müssten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen auszuweiten, um qualifiziertes Fachpersonal in arztentlastende und arztunterstützende Maßnahmen einzubinden und die ärztliche Auswahl- und Ausführungsverantwortung beizubehalten.
Quelle: Häusliche Pflege 03/2008, Rubrik: Nachrichten
Quelle: www.vincentz.net/haeuslichepflege/
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