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Petition zur Änderung des Alten- und Krankenpflegegesetzes

Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung im Rahmen einer Änderung des Arzneimittelgesetzes Veränderungen im Krankenpflege- und Altenpflegegesetz vorgenommen. Für beide Berufsgruppen wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung auf den Hauptschulabschluss nach zehn Schuljahren abgesenkt. Eine öffentliche Petition wendet sich gegen den Abbau von Qualität in der Kranken- und Altenpflege an den Bundestag.

Text der Petition:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der kommenden Legislaturperiode im Rahmen einer raschen, zukunftsfesten und an der europäischen Normalität orientierten Pflegebildungsreform die am 18. Juni 2009 mit der 15. Novelle zum AMG vorgenommenen Änderung des Krankenpflege- und Altenpflegegesetzes (Absenkung des Zugangs-Bildungsniveaus auf den Hauptschulabschluss) kritisch überprüft und aufgehoben wird."

Haben mindestens 50.000 Mitunterzeichner die Petition in den ersten drei Wochen (bis spätestens 29. August) befürwortet, muss der Petitionsausschuss das Anliegen öffentlich beraten und ggfs. Konsequenzen daraus ziehen. Damit jeder Mitzeichner nur eine Stimme abgibt, müssen sich die Teilnehmer vorab registrieren.

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Sonstiges | 22.08.2009

 

Kontakt

Christiane Thöne - Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Christiane Thöne

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: +49 (0) 6421 . 6003 177
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